Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben

Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben

mit dem Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften

Die ABS Robur GmbH Zittau, Niederlassung Bautzen wird im Zeitraum Dezember 2023 bis Dezember 2026 Kopfweiden- und Heckenpflegemaßnahmen in folgenden Gemeinden durchführen:

 

Stadt Weißenberg

  • Schnitt von 51 Kopfweiden in der Gemarkung Kotitz

Gemeinde Malschwitz

  • Schnitt von 70 Kopfweiden am Schlossteichgraben und Teich Rackel
  • Pflege von 763 m² Hecke am Quatitzer Wasser
  • Schnitt von 47 Kopfeiden am Pschidockengraben

Gemeinde Kubschütz

  • Schnitt von 11 Kopfweiden am Binnewitzer Wasser
  • Schnitt von 276 Kopfweiden an 9 weiteren Standorten

Gemeinde Neschwitz

  • Schnitt von 32 Kopfweiden am Wetroer Wasser
  • Schnitt von 128 Kopfweiden am Puschwitzer Wasser

Gemeinde Radibor

  • Schnitt von 71 Kopfweiden am Kronförstchener Wasser
  • Pflege von 1737 m² Hecke am Wuschenzgraben

Stadt Schirgiswalde/ Kirschau

  • Schnitt von 47 Kopfweiden am Cunewalder Wasser u. Radweg Halbendorf       

Gemeinde Königswartha

  • Schnitt von 70 Kopfweiden am Hutowagraben
  • Pflege von 4155 m² Hecke am Hutowa- und Lehmgraben

Gemeinde Großdubrau

  • Schnitt von 73 Weiden am Graben an der Holzbrücke in Klix       

Die Maßnahmen beinhalten den fachgerechten Schnitt der Kopfweiden und der Heckenabschnitte, die Aufarbeitung und Beräumung des Holzes und der Äste, sowie die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der angrenzenden Flächen.

 

Ziel der Maßnahmen

Mit diesen Maßnahmen sollen Kopfweiden entwickelt bzw. in ihrer Existenz gesichert werden. Nur durch einen regelmäßigen Schnitt kann der Biotopwert erhalten und ein Auseinanderbrechen der Bäume verhindert werden. Kopfweiden sind als vielfältig besiedelte Kleinlebensräume in der Agrarlandschaft von Bedeutung. Sie zählen zu den insektenfreundlichsten Pflanzen. Außerdem sind Kopfweiden durch ihr charakteristisches Erscheinungsbild markante Landschaftselemente.

Für die Erhaltung der naturschutzfachlich und kulturhistorisch bedeutsamen Heckenbestände in der Oberlausitz ist eine fachgerechte Pflege erforderlich.

Die Hecken sollen durch abschnittsweises „Auf den Stock Setzen“ verjüngt werden. Damit wird eine Überalterung der Bestände verhindert und so die Funktion der Gehölze für den Arten- und Biotopschutz gesichert.

 

Finanzierung der Maßnahmen

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

DEKofinanziertvonderEUPOS

Bilder der Maßnahmen

  • Kotitz_1
  • Kotitz_2
  • Kotitz_3

  • Schlossteichgraben_1
  • Schlossteichgraben_2
  • Schlossteichgraben_3