Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben

Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben

mit dem Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften

Die ABS Robur GmbH Zittau, Niederlassung Bautzen wird im Zeitraum Dezember 2023 bis Dezember 2024 Kopfweiden- und Heckenpflegemaßnahmen in folgenden Gemeinden durchführen:

 

 Stadt Weißenberg    Schnitt von 51 Kopfweiden in der Gemarkung Kotitz
 Gemeinde Malschwitz Schnitt von 66 Kopfweiden am Schlossteichgraben und Teich Rackel
Pflege von 340 m Hecke am Quatitzer Wasser
 Gemeinde Kubschütz  Schnitt von 11 Kopfweiden am Binnewitzer Wasser
 Gemeinde Neschwitz  Schnitt von 32 Kopfweiden am Wetroer Wasser
Gemeinde Radibor Schnitt von 74 Kopfweiden am Kronförstchener Wasser
Pflege von 325 m Hecke am Wuschenzgraben
Stadt Schirgiswalde/ Kirschau Schnitt von 47 Kopfweiden am Cunewalder Wasser u. Radweg Halbendorf
Gemeinde Königswartha Schnitt von 67 Kopfweiden am Hutowagraben
Pflege von 1470 m Hecke am Hutowa- und Lehmgraben

 

Die Maßnahmen beinhalten den fachgerechten Schnitt der Kopfweiden und der Heckenabschnitte, die Aufarbeitung und Beräumung des Holzes und der Äste, sowie die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der angrenzenden Flächen.

 

Ziel der Maßnahmen

Mit diesen Maßnahmen sollen Kopfweiden entwickelt bzw. in ihrer Existenz gesichert werden. Nur durch einen regelmäßigen Schnitt kann der Biotopwert erhalten und ein Auseinanderbrechen der Bäume verhindert werden. Kopfweiden sind als vielfältig besiedelte Kleinlebensräume in der Agrarlandschaft von Bedeutung. Sie zählen zu den insektenfreundlichsten Pflanzen. Außerdem sind Kopfweiden durch ihr charakteristisches Erscheinungsbild markante Landschaftselemente.

Für die Erhaltung der naturschutzfachlich und kulturhistorisch bedeutsamen Heckenbestände in der Oberlausitz ist eine fachgerechte Pflege erforderlich.

Die Hecken sollen durch abschnittsweises „Auf den Stock Setzen“ verjüngt werden. Damit wird eine Überalterung der Bestände verhindert und so die Funktion der Gehölze für den Arten- und Biotopschutz gesichert.

 

Finanzierung der Maßnahmen

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

DEKofinanziertvonderEUPOS

Bilder der Maßnahmen

  • Kotitz_1
  • Kotitz_2
  • Kotitz_3

  • Schlossteichgraben_1
  • Schlossteichgraben_2
  • Schlossteichgraben_3

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